Dr. Nicole Nagy
Psychologische Beratung und Therapie

Kosten


pro Sitzung (60 Minuten): 100€


Selbstzahler

Psychotherapie und psychologische Beratung selbst zu finanzieren kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein.  Für die Abrechnung einer (Einzel-) Psychotherapie mit der Krankenkasse muss immer eine Diagnose gestellt werden. Wenn Sie jedoch Beratung suchen, beispielsweise für eine persönliche Krisensituation oder einen persönlichen, ohne eine psychische Diagnose zu erfüllen, können Sitzungen als Selbstzahler sinnvoll sein. Mehr zum Thema Selbstzahler



 

Möglichkeiten der teilweisen Rückerstattung über die Krankenkassen

 


Private Krankenversicherung

 

Es besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, sofern der Tarif des Versicherten die Leistungen des Heilpraktikers (Psychotherapie) enthält. Grundsätzlich gilt: als privat Versicherter schließen Sie einen Behandlungsvertrag mit Ihrem Therapeuten ab. Das bedeutet, dass Ihr Therapeut Ihnen das Honorar für erbrachte Leistungen in Rechnung stellt. Sie wiederum haben einen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse abgeschlossen, der regelt, welche Leistungen die Krankenkasse Ihnen erstattet und unter welchen Bedingungen (z.B. müssen Sie u.U. einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen). Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie die Kosten für Heilpraktiker Psychotherapie übernimmt und welche Anträge ggf. erforderlich sind.
Sollte eine Kostenübernahme möglich sein, stelle ich Ihnen eine Rechnung nach dem GebüH, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.


Das sollten Sie beachten:

 

Die Private Krankenkasse wird Ihnen nach dem GebüH nur einen Teil der Kosten erstatten. Der verbliebene Teil ist von Ihnen selbst zu tragen.

Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen zur Verfügung! 



 

Gesetzliche Krankenversicherung

Behandlungskosten, die Ihnen durch Heilpraktiker für Psychotherapie entstehen, werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es besteht jedoch unter Umständen die Möglichkeit, Heilpraktikerkosten (Psychotherapie) im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Informieren Sie sich bitte diesbezüglich vorab bei Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt.

 

Sofern Sie eine Zusatzversicherung für eine Heilpraktikerbehandlung abgeschlossen haben, informieren Sie sich bitte, ob diese die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung Psychotherapie übernimmt. In diesem Fall würde ich Ihnen eine entsprechende Rechnung stellen, die Sie bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen können.

 


Das sollten Sie beachten:

 

Die Zusatzversicherung wird Ihnen nur einen Teil der Kosten erstatten. Der verbliebene Teil ist von Ihnen selbst zu tragen.

Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen zur Verfügung!